Forschungsförderung
Hier finden Sie eine Einführung in die Rehabilitationswissenschaften und die Forschungsförderung der Rentenversicherung sowie Kontaktadressen. Die angegebene Literatur informiert Sie über den Stand der Rehabilitationsforschung, einige wichtige Links sollen Ihnen bei der Orientierung in der Forschungslandschaft weiter helfen.
- Was sind Rehabilitationswissenschaften?
- Forschungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund
- Hinweise zur Antragstellung und zum Datenschutz
- Forschungsförderung durch Rentenversicherungsträger
- Forschungsbedarf
Was sind Rehabilitationswissenschaften?
Die Rehabilitationswissenschaften sind eine relativ junge Disziplin der
Humanwissenschaften, deren Gegenstand die grundlegenden und angewandten Aspekte
der Rehabilitation sind. Sie erarbeiten die wissenschaftlichen Grundlagen der
Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen die arbeitsbezogenen Auswirkungen von
chronischer Krankheit und Behinderung und deren Bewältigung. Dabei werden
individuums-, institutions- und bevölkerungsbezogene Perspektiven der Folgen
von Krankheit und Behinderung berücksichtigt. Charakteristisch für die
Rehabilitationswissenschaften ist ihr hoher Grad an Interdisziplinarität von
Gesundheitswissenschaften und Sozialwissenschaften, aber auch z. B.
Ingenieurwissenschaften.
Beispiele für Kernthemen sind die Feststellung des
Rehabilitationsbedarfs, die Entwicklung effizienterer Behandlungsmethoden oder
die optimale Einbindung der Rehabilitation in das System der
Gesundheitsversorgung.
Als eigenständige wissenschaftliche Fachgesellschaft wurde im Jahr 2000 die
Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) gegründet (
Link).
Ein aktuelles Verzeichnis der Reha-Wissenschaftler und
Reha-Wissenschaftlerinnen in Deutschland ist verfügbar (
Link).
Weiterführende Literatur:
Koch U, Buschmann-Steinhage R. Zum Verständnis und zu den Voraussetzungen der
Rehabilitationswissenschaften in Deutschland. Deutsche Rentenversicherung 2004;
5: 263-272 (Download).
Bengel J, Koch U (Hrsg.). Grundlagen der Rehabilitationswissenschaften: Themen,
Strategien und Methoden der Rehabilitationsforschung. Berlin: Springer, 2000.
Forschungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund
Der Bereich Reha-Wissenschaften im Geschäftsbereich Sozialmedizin und
Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund fördert als Grundsatz- und
Querschnittsaufgabe Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der
Rehabilitationswissenschaften. Wissenschaftliche Exzellenz und Nutzen für die
Entwicklung der rehabilitativen Versorgungspraxis sind zentrale Kriterien für
die Förderung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund als
Rentenversicherungsträger (Abteilung Rehabilitation) fördert - wie auch andere
Rentenversicherungsträger - ebenfalls Forschungsvorhaben im Bereich
Rehabilitation. Weitere Informationen finden Sie unter "Forschungsförderung
durch die einzelnen Rentenversicherungsträger" weiter unten auf dieser
Seite.
Neben der Förderung von Projekten im Rahmen des versorgungsnahen,
trägerübergreifenden Förderschwerpunkts "Chronische Krankheiten und
Patientenorientierung" (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung sowie der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung) fördert die
Deutsche Rentenversicherung in begrenztem Umfang auch einzelne
Forschungsprojekte zu Fragestellungen der medizinischen und beruflichen
Rehabilitation sowie zu sozialmedizinischen Fragen der Erwerbsminderung.
Fördermittel können im Bereich Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden (siehe unten "Hinweise zur Antragstellung und zum Datenschutz"). Die Begutachtung von Projektanträgen erfolgt bezüglich inhaltlicher Relevanz und methodischer Qualität sowie gegebenenfalls unter Einbindung externer Expertise. Die Forschungsprojekte können durch den Bereich Reha-Wissenschaften fachlich beraten und begleitet werden.
Hinweise zur Antragstellung und zum Datenschutz
Das 2-stufige Verfahren des Bereichs Reha-Wissenschaften zur Beantragung von
Zuwendungen im Bereich Reha-Forschung sieht vor, dass zunächst eine
Projektskizze eingereicht wird (siehe unten Leitfaden für Projektskizzen).
Bitte senden Sie die Projektskizze per E-Mail an: reha-wissenschaften@drv-bund.de
Wird das Projektvorhaben im Zuge der internen Begutachtung der Skizze als grundsätzlich förderungswürdig bewertet, kann in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendung erfolgen (siehe unten Leitfaden für Projektanträge). Diesen Antrag senden Sie bitte ebenfalls per E-Mail an: reha-wissenschaften@drv-bund.deund in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation
Bereich Reha-Wissenschaften (0420), Raum R 4003
10704 Berlin
Die folgenden Leitfäden dienen als Hilfestellung zur Gestaltung einer beurteilungsfähigen Projektskizze sowie eines ausführlichen Projektantrags. Unterlagen, die den Vorgaben dieser Leitfäden nicht entsprechen, können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Leitfaden zur
Erstellung einer Projektskizze
Leitfaden zur
Erstellung eines Projektantrags.
In der Projektskizze und dem Projektantrag sollten die Grundzüge der mit der Datenerhebung verbundenen Datenschutzaspekte dargestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept wird in der Regel vor Beginn der Datenerhebung durch die jeweiligen Rentenversicherungsträger geprüft, deren Versicherte an dem Projekt beteiligt werden.
Zur Erstellung des ausführlichen Datenschutzkonzeptes werden folgende Hinweise gegeben:
Hinweise zur Erstellung
eines Datenschutzkonzeptes
Hinweise zur Gestaltung von
Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung
Anregungen zur
Gestaltung von Teilnehmerinformationen
Anregungen zur
Gestaltung von Einwilligungserklärungen
Anregungen zur
Gestaltung von Abfragen bei Nichtteilnahme.
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung von Rehabilitationsforschung
durch die Rentenversicherung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: reha-wissenschaften@drv-bund.de
oder telefonisch an:
Dr. Rolf Buschmann-Steinhage: 030-865 39330,
Dr. Hans-Günter Haaf: 030-865 39333.
Einbezug von Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund
Die Deutsche Rentenversicherung Bund trägt Verantwortung für die Prozess- und Ergebnisqualität der Rehabilitation ihrer Versicherten. Dazu gehört einerseits die Unterstützung für Forschungsvorhaben, die der Weiterentwicklung der Rehabilitation dienen. Andererseits geht es aber auch um die Sorge für den ungestörten Ablauf des individuellen Rehabilitationsprozesses. Forschungsprojekte dürfen daher keine erheblichen oder unzumutbaren zeitlichen oder inhaltlichen Belastungen für teilnehmende Rehabilitandinnen und Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung Bund beinhalten. Zugleich behält sich der Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung vor, solche Forschungsvorhaben einer datenschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Auch wenn die Forschungsvorhaben nicht durch die Rentenversicherung finanziert werden, müssen, um dem Einbezug von Versicherten in Forschungsvorhaben aus fachlicher und datenschutzrechtlicher Sicht zustimmen zu können, eine Vorhabenbeschreibung und das Datenschutzkonzept eingereicht werden. Folgender Leitfaden gibt Ihnen Anhaltspunkte zur Projektbeschreibung.
Leitfaden zur
Erstellung einer Projektbeschreibungen
Bitte senden Sie die Projektbeschreibung per E-Mail an: reha-wissenschaften@drv-bund.de
Die datenschutzrechtliche Prüfung ist abgeschlossen, wenn ein entsprechender Bescheid des Datenschutzes der Deutschen Rentenversicherung ergangen ist. Darüber hinaus muss dem Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung eine schriftliche Bestätigung der ForscherInnen vorliegen (siehe Leitfaden zur Projektbeschreibung). Texte zur Teilnehmerinformation und zur Einwilligungserklärung erstellen Sie dagegen in eigener Verantwortung, unter Berücksichtigung datenschutzrechlicher Belange.
Hinweise zur Gestaltung von
Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung
Anregungen zur
Gestaltung von Teilnehmerinformationen
Anregungen zur
Gestaltung von Einwilligungserklärungen
Anregungen zur
Gestaltung von Abfragen bei Nichtteilnahme.
Forschungsförderung durch die einzelnen Rentenversicherungsträger
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung können ebenfalls Forschungsvorhaben im Bereich Rehabilitation fördern.
Deutsche Rentenversicherung Bund: Forschungsförderung durch die Abteilung Rehabilitation
Deutsche Rentenversicherung Nord: Regionale Forschungsaktivitäten
Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Reha-Forschung
Deutsche Rentenversicherung Westfalen: Reha-Forschung
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland:
Reha-Forschung
Forschungsbedarf
Eine gezielte Forschungsförderung setzt die Analyse von Forschungsbedarf
voraus.Die deutsche Rentenversicherung hat unter anderem auf der Grundlage der
Expertise "Bestandsaufnahme und Zukunft der Rehabilitationsforschung in
Deutschland" der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften
(DGRW, Link) Themen zusammengestellt, zu denen aus ihrer Sicht
Forschungsbedarf im Bereich Rehabilitation und Erwerbsminderung besteht.
mehr Informationen zum Forschungsbedarf....
Letzte Änderung: 20.07.2017 09:03:33